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Schulweg mit dem Fahrrad

Die Stadt Münster gibt über das Amt für Schule und Weiterbildung bekannt, dass Fahrräder nur dann gegen Sachschaden und Diebstahl versichert sind, wenn von der zuständigen Stelle eine Benutzungserlaubnis erteilt wurde. Zuständige Stelle ist die jeweilige Schule der Schülerinnen und Schüler - also hier die Geschwister-Scholl-Realschule.

Seitens des zentralen Justiziariats wurde festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler nur dann eine Fahrradbenutzungserlaubnis erteilt werden sollte, wenn deren Schulweg mehr als 2 km beträgt und von der Stadt Münster keine Schülerfahrkarte zur Verfügung gestellt wurde.

Diese Benutzungserlaubnis wird hiermit von der Geschwister-Scholl-Realschule unter den o.g. Voraussetzungen erteilt.

Die Benutzung des Fahrrads steht natürlich allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule frei. Versicherungsschutz über die Stadt Münster besteht jedoch ausschließlich für den obigen Personenkreis.



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