Wer erhält die Leistungen?
Kinder und Jugendliche können Unterstützung aus diesem Paket erhalten, wenn sie bzw. ihre Familie eine der folgenden Leistungen bezieht:
- SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- SGB XII-Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Leistungen können die Kinder und Jugendlichen erhalten?
- Kostenübernahme bei Klassenfahrten und Schulausflügen
- Finanzierung von Nachhilfe
- Kostenübernahme des Mittagessens in der Schule
- Bezuschussung für den persönlichen Schulbedarf
- Bezuschussung von Kurs- und Ferienangeboten sowie Mitgliedschaften in Vereinen
- Finanzierung der Fahrtkosten, wenn eine auswertige Schule besucht wird (im Einzelfall)
An unserer Schule beraten wir Sie und euch gerne zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes und helfen, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Ansprechpartnerinnen in der Schule:
Montags bis freitags von 8.00 – 15.00 Uhr
Telefon: 0251 / 26336-25
Frau Benner, Frau Esmail-Bönte und Frau Lenz.
Habt ihr oder haben Sie Anliegen oder Fragen über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus?
Wir helfen gerne weiter.
Schulsozialarbeit an der GSR
Genauere Informationen sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt Münster zu finden:
Stadt Münster
Die Münsterlandkarte
Über die Münsterlandkarte werden einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bereitgestellt.
Bitte denken Sie daher immer daran, uns die aktuelle Kartennummer mitzuteilen.
Auch für die Freizeitgestaltung bietet die Münsterlandkarte attraktive Möglichkeiten. Mehr Infos gibt es auf der Homepage zur Münsterlandkarte: Münsterlandkarte