Eine grafische Übersicht bei einem positiven Schnelltest in der Schule finden Sie
hier
Sollte Ihr Kind in der Schule positiv auf Corona getestet worden sein, so erhalten die Eltern einen Anruf von der Schule und ein entsprechendes Anschreiben.
Bitte lassen Sie möglichst
zeitnah dann einen PCR-Test oder einen
zertifizierten Antigen-Test durchführen. Wenn auch dieser Test positiv sein sollte, darf Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommen. Bitte informieren Sie Schule telefonisch oder per
E-Mail über das Test-Ergebnis.
Geschwisterkinder, die nicht unter die unten stehenden Ausnahmeregelungen fallen, können ebenfalls nicht weiter am Unterricht teilnehmen und es sollte bei dem Kind ebenfalls ein zertifizierter Antigen-Test durchgeführt werden. Alle weiteren Mitschülerinnen und Mitschüler der Klasse dürfen selbstverständlich weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Für die Quarantäne (häusliche Isolierung) gelten die folgenden Bestimmungen:
Grundsätzlich gilt eine
Quarantänepflicht nur für infizierte Personen sowie für Personen im gleichen Haushalt von
10 Tagen, wobei eine
"Freitestung" bei Symptomfreiheit nach 7 Tagen möglich ist. Dies gilt sowohl für infizierte Personen als auch für Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben. Die Freitestung erfolgt ab sofort – auch als Nachweis für die Schule – nicht mehr (ausschließlich) über einen PCR-Test, sondern über einen
zertifizierten Antigen-Test.
Den Nachweis über den negativen Corona-Test muss Ihr Kind dann mit in die Schule bringen, wenn es frühestens nach 7 Tagen wieder in den Unterricht kommt!
Von der Quarantäne-Regelung sind die folgenden Personen ausgenommen:
• Personen mit einer Auffrischungsimpfung (geboostert – neu: auch bei einer Impfung mit Johnson & Johnson erst nach einer dritten Impfung!)
• Geimpft und genesene Personen (unabhängig von der Reihenfolge: genesen und einmal geimpft!)
• Zweimal geimpfte Personen (ab dem 15. und bis zum 90. Tag!)
• Genesene (ab dem 28. und bis zum 90. Tag ab Abnahme des positiven Tests bzw. den ersten Symptomen!)
Sollte Ihr Kind Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, so schicken Sie Ihr Kind bitte nicht zur Schule, sondern lassen einen zertifizierten Antigen-Test durchführen!
Sollte Ihr Kind im Laufe eines Schultages Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, so werden wir Sie bitten, Ihr Kind abzuholen und ebenfalls einen zertifizierten Antigen-Test durchführen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie durch das
Schreiben der Stadt Münster sowie auf der Seite des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. in der Zusammenfassung
hier