Mit der Schulmail vom Freitag, 20.03.2020, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW die sog. Notbetreuung an Schulen in NRW neu geregelt:
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Welche Tätigkeiten und Berufsfelder gehören zu sog.
Kritischen Infrastrukturen
Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchltinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Bedarfsmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
Hier finden Sie weitere Informationen:
Seite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW
Seite der Stadt Münster
Wir verweisen auf auch den Eintrag unter "Aktuelles" vom 16.03.2020.
Sollte für Sie eine
Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts an der Geschwister-Scholl-Realschule in Betracht kommen bzw. notwendig sein, so melden Sie sich bitte gern unter der Telefonnummer 0251-263360 in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr.