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Maskenpflicht und Lüften

23.10.2020

Ab nach den Herbstferien gilt wieder eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch während der Unterrichtszeit). Bitte geben Sie daher ab dem 26.10.2020 Ihrem Kind zwei bis drei Alltagsmasken zum Wechseln mit zur Schule.

Da die Klassenräume regelmäßig gelüftet (ca. alle 20 Minuten) werden, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass Ihre Kinder ausreichend wärmende Pullover, Jacken etc. mit zur Schule bringen. Ein Dauerlüften ist zwar nicht vorgesehen, allerdings könnte es bis zu den Weihnachtsferien doch recht kühl in den Klassenräumen während des Lüftens werden.
Diese Regeln gelten zunächst bis zu den Weihnachtsferien (22.12.2020).
Wir hoffen, auf diese Weise den Präsenzunterricht auch bis dahin gut gestalten zu können und sind auf Ihre Kooperation an dieser Stelle angewiesen. Vielen Dank!



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